Wann muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden?
Gefahrgutbeauftragte, sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Eisenbahnen-, Wasser- (See- und Binnenschiff) und Luftfahrzeugen geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind. (Die Verpflichtung für den See- und Luftverkehr besteht nur national). Dies geschieht entweder durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder durch eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, die innerhalb des Unternehmens oder des Betriebes bekannt gemacht wird. Jeder Mitarbeiter muss wissen, wer der Gefahrgutbeauftragte ist und wo und wie der Gefahrgutbeauftragte erreicht werden kann. Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muß die notwendigen Schulungen nachweisen.
Welche Aufgaben hat der Gefahrgutbeauftragte im Betrieb zu erfüllen?
- Der Gefahrgutbeauftragte muss einen Jahresbericht erstellen.
- Er muss die vorgeschriebenen Schulungen der Beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen durchführen.
- Er berät den Unternehmer, über geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften (siehe Anlage 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV).
- Er führt Aufzeichnungen, bezüglich der geforderten Überwachungstätigkeit.