Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Bauherren sind (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle kümmern.
Während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben übernimmt der SiGe-Koordinator nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) die Festlegung, Koordination und Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- Beratung für den Bauherren, im Bereich des Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz auf Baustellen. (gesetzliche Grundlage ist die Baustellenverordnung)
- Erarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)
- Erstellung der Vorankündigung an die zuständige Gewerbeaufsicht und der "Unterlage für spätere Arbeiten" an der baulichen Anlage
- Baubetreuung während der Planungsphase ( Beratung bei arbeitsschutzrelevanten Belangen)
- Baubetreuung in der Ausführungsphase - Baustellenbegehungen und Teilnahme an den Bauberatungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Auftrag des Bauherren/Auftraggebers
- Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk